Mit der Aktualisierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) stellt sich die Frage nach der Wahl des Heizsystems neu. Besonders betont wird die Tatsache, dass die Infrarot-Heiztechnologie nun einen festen Platz im rechtlichen Rahmen des Gesetzes hat. Eine der zentralen Anforderungen des GEG ist, dass mindestens 65% des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien stammen müssen. Gemäß den neuen Vorschriften wird die Infrarotheizung explizit als eine mögliche technische Lösung oder einheitliche Tarifoption genannt.
Effiziente und energieeinsparende Heizlösungen
Die Infrarot-Heiztechnologie zeichnet sich durch ihre hohe Energieeffizienz aus und kann den Energieverbrauch signifikant senken. Die Verwendung dieser Technologie führt zu einer durchschnittlichen Senkung des Energieverbrauchs um mehr als 30%. In den letzten 20 Jahren haben viele Haushalte von konventionellen Speicherheizungen auf Infrarotlösungen umgestellt, wobei sie zuvor nachts Wärme speicherten. Im Vergleich dazu beträgt der Energieverbrauch pro Kilowattstunde für Infrarot nur ein Drittel im Vergleich zu konventionellen Speicherheizungen. Diese hocheffiziente und komfortable Wärme ist vielen Nutzern bereits bekannt und geschätzt.
Modell für energieautarke Wohnhäuser
Die Kombination verschiedener Energiequellen wie Infrarot, Photovoltaik und Batteriespeicher bietet innovative Lösungen für energieeffizientes Heizen und erfüllt gleichzeitig gesetzliche Anforderungen. Ein herausragendes Beispiel dafür ist das Niesky Energieselbstversorger-Apartmentgebäude in Deutschland. Durch die Integration von Infrarot-Heiztechnologie, Kleinwasserheizern, Photovoltaik und Batteriespeichern konnte der Energieverbrauch des Gebäudes um beeindruckende 35% gesenkt werden. Die jährliche Energieanforderung für Heizung, Warmwasser und Strom beträgt lediglich 28,9 Kilowattstunden pro Quadratmeter. Diese Einsparungen tragen nicht nur zur Reduzierung der Energiekosten des Gebäudes bei, sondern senken auch die Betriebskosten erheblich. Diese Wohnanlage wird von Menschen jeden Alters bevorzugt.
Gesetzeskonformität der Infrarot-Heiztechnologie
Die Einführung der Infrarot-Heiztechnologie entspricht nicht nur den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes, sondern stellt auch eine rechtliche Unterstützung für die Bauindustrie dar. Durch die sinnvolle Nutzung verschiedener Energiequellen, insbesondere der Kombination von Infrarot- und Photovoltaiksystemen sowie Batteriespeichern, wird das Ziel der erneuerbaren Wärmeversorgung erreicht und eine nachhaltige Nutzung der Energie sichergestellt. Die Infrarot-Heiztechnologie ermöglicht nicht nur eine effiziente und energieeinsparende Beheizung, sondern auch eine komfortable Heizumgebung, die den Ansprüchen der Nutzer an eine hochwertige und komfortable Lebensweise gerecht wird.
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